Was Sie wissen sollten
Krankenfahrten sind Fahrten eines kranken Menschen mit einem Privatfahrzeug, öffentlichen Verkehrsmittel, einem Mietwagen, Liegemietwagen oder einem Taxi / Liegetaxi. Bei einer Krankenfahrt findet keine medizinisch-fachliche Betreuung statt.
Um die Kosten für eine Krankenfahrt erstattet zu bekommen, muss folgende Voraussetzung erfüllt sein: Es muss eine zwingend medizinische Notwendigkeit vorliegen. Diese wird vom behandelnden Arzt mit einer ärztlichen Verordnung bescheinigt. Fahrten mit einem Taxi oder einem Mietwagen werden nur dann erstattet, wenn aus medizinischer Sicht die Fahrt mit einem Privatfahrzeug oder den öffentlichen Verkehrsmittel nicht zumutbar ist.
Ihre Kosten für eine Krankenfahrt werden von der Krankenkasse nicht übernommen, wenn Sie ohne Rücksprache mit der Krankenkasse ein Taxi bestellen und sich zum Arzt oder ins Krankenhaus fahren lassen.
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